Wohnungseigentumsverwaltung
Unsere Leistungen richten sich grundsätzlich nach der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung und den örtlichen Gegebenheiten sowie den im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthaltenen Aufgaben und Befugnissen. Die Aufgaben sind getrennt in Grundleistungen und Besondere Leistungen.
Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Hierzu gehören gemäß § 27 Absatz 1 und 2 WEG:
Wirtschaftsplan
Die Verwaltung erstellt einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist. Die Höhe der Hausgelder wird alljährlich von der Verwaltung in Form eines Wirtschaftsplanes vorgeschlagen.
Jahresabrechnung
Die Verwaltung erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum
und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/ Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.
Eigentümerversammlung und Niederschrift
Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung erfolgt in der Regel bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahres, sofern rechtzeitig alle
Abrechnungsdaten und -unterlagen zur Verfügung stehen.
Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen.
Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.
Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
Die Verwaltung betreut und überwacht die Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft und schließt insbesondere die zwingend vorgeschriebenen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüft die Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen.
Geldverwaltung
Die Verwaltung legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach ihrer Wahl getrennt von ihrem eigenen
Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Sie führt die Konten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Sie verwaltet die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
Rechnungskontrolle und –anweisung
Sie führt die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch.
Buchführung
Die Verwaltung richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften ein.
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Anwesenheit vor Ort: Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt die Verwaltung eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch
jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.
Auftragsvergabe
Die Verwaltung trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.Sie klärtZuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.Sie gibt Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
Instandhaltung und Instandsetzung
Die Verwaltung leitet die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen ein, holt ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein Sie vergibt in dringenden Fällen gemäß § 27 Abs.1 Ziffer 3 WEG Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft, überwacht die Arbeiten und nimmt diese ab. Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernimmt sie die Schadensmeldung an die Versicherung.
Überwachung
Die Verwaltung überwacht Termine bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, und mahnt erforderlichenfalls Leistungsrückständige ab.
Sicherheitseinrichtungen
Die Verwaltung veranlasst die Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. betreffend Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen, Lüfter- und C0 2-Anlagen, Notbeleuchtungen, kraftbetätigte Garagentore, Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher,Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc. Sie trifft die Terminvereinbarungen und nimmt die Abrechnung mit den Beteiligten vor.
Allgemeine Verwaltung
Die Verwaltung führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im
Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.