Wohnungseigentumsverwaltung

Unsere Leistungen richten sich grundsätzlich nach der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung und den örtlichen Gegebenheiten sowie den im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthaltenen Aufgaben und Befugnissen. Die Aufgaben sind getrennt in Grundleistungen und Besondere Leistungen.

 

Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Hierzu gehören gemäß § 27 Absatz 1 und 2 WEG:

 

Wirtschaftsplan

 

Die Verwaltung erstellt einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist. Die Höhe der Hausgelder wird alljährlich von der Verwaltung in Form eines Wirtschaftsplanes vorgeschlagen.

 

Jahresabrechnung

 

Die Verwaltung erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum

und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/ Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.

 

Eigentümerversammlung und Niederschrift

 

Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung erfolgt in der Regel bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahres, sofern rechtzeitig alle

Abrechnungsdaten und -unterlagen zur Verfügung stehen.

 

Hausordnung

 

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen.

Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.

 

Überwachen der Verträge der Gemeinschaft

 

Die Verwaltung betreut und überwacht die Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft und schließt insbesondere die zwingend vorgeschriebenen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüft die Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen.

 

Geldverwaltung

 

Die Verwaltung legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach ihrer Wahl getrennt von ihrem eigenen

Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Sie führt die Konten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Sie verwaltet die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

 

Rechnungskontrolle und –anweisung

 

Sie führt die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch.

 

Buchführung

 

Die Verwaltung richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften ein.

 

Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

 

Anwesenheit vor Ort: Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt die Verwaltung eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch

jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.

 

Auftragsvergabe

 

Die Verwaltung trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.Sie klärtZuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.Sie gibt Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.

 

Instandhaltung und Instandsetzung

 

Die Verwaltung leitet die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen ein, holt ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein Sie vergibt in dringenden Fällen gemäß § 27 Abs.1 Ziffer 3 WEG Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft, überwacht die Arbeiten und nimmt diese ab. Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernimmt sie die Schadensmeldung an die Versicherung.

 

Überwachung

 

Die Verwaltung überwacht Termine bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, und mahnt erforderlichenfalls Leistungsrückständige ab.

 

Sicherheitseinrichtungen

 

Die Verwaltung veranlasst die Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. betreffend Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen, Lüfter- und C0 2-Anlagen, Notbeleuchtungen, kraftbetätigte Garagentore, Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher,Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc. Sie trifft die Terminvereinbarungen und nimmt die Abrechnung mit den Beteiligten vor.

 

Allgemeine Verwaltung

 

Die Verwaltung führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im

Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.